AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Veranstaltungen des Christlichen Bildungswerkes Landshut stehen grundsätzlich allen offen.
Preise - Wie kann ich meine Teilnehmergebühr bezahlen?
Bei Vorträgen ist keine Anmeldung notwendig. Die angegebenen Gebühren sind bar an der Kasse zu bezahlen.
Bei Kursen und Seminaren ist jeweils eine Anmeldung erforderlich. Ein Hinweis „Anmeldung“ und die jeweiligen Kursgebühren sind in den Ausschreibungen genannt.
Persönliche Anmeldung in unserer Geschäftsstelle, Maximilianstr. 6
Sie erhalten eine Quittung der bar bezahlten Gebühr oder erteilen schriftlich eine einmalige Abbuchungsermächtigung.
Telefonische Anmeldung in unserer Geschäftsstelle unter Tel. +49 871 923170
Sie erteilen eine einmalige Abbuchungsermächtigung. Eine schriftliche Bestätigung seitens des Katholischen Kreisbildungswerkes erfolgt nicht.
Elektronische Anmeldung per Internet cbw-landshut.?de
Sie erhalten eine email-Bestätigung mit Ihren Anmeldedaten, einschließlich der erteilten einmaligen Einzugsermächtigung. Nach der Bearbeitung durch uns erhalten Sie eine weitere Nachricht mit einer „Teilnehmerkarte“, mit der wir die Buchung bestätigen und ein Vertrag zustande kommt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt das Kreisbildungswerk dies schnellstmöglich mit.
Als TeilnehmerIn haben sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung kostenfrei und ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (Brief, Fax, email) erfolgen und ist zu richten an:
Christliches Bildungswerk Landshut,
katholische Erwachsenenbildung für Stadt und Landkreis Landshut e.V.
Maximilianstr. 6
84028 Landshut
Rücktritt – Was ist, wenn ich nicht teilnehmen kann?
Ein Rücktritt/ Widerruf ist bis 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Der Widerruf muss in Textform (Brief, Fax, email) erfolgen und ist zu richten an:
Christliches Bildungswerk Landshut,
katholische Erwachsenenbildung für Stadt und Landkreis Landshut e.V.
Maximilianstr. 6
84028 Landshut
Bei einem Rücktritt bis 5 Werktagen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben. Bei einem späteren Rücktritt wird die gesamte Gebühr fällig, eine Ersatzperson kann benannt werden.
Im Einzelfall (Erkrankung mit ärztlichem Attest) kann eine teilweise Erstattung schriftlich beantragt werden, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
Absage – Was ist, wenn ein Kurs nicht stattfinden kann?
Sollte eine Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht stattfinden, bzw. bereits belegt sein, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.
Wird bei einem Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich das Katholische Kreisbildungswerk vor, den Kurs abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Gleiches gilt bei Erkrankung des Referenten.
Ermäßigung – Wer hat Anspruch?
SchülerInnen, StudentInnen erhalten gegen Vorlage bei den Veranstaltungen eine Ermäßigung. Grundsätzlich soll die Teilnahme nicht an den Kosten scheitern – bitte wenden Sie sich im Einzelfall direkt an uns.
Sonstiges
Die Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisher gültigen Geschäftsbedingungen/ Teilnahmebedingungen.
Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand ist Landshut. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Daten – Welche Daten werden gespeichert?
Namen und Anschrift der TeilnehmerInnen sowie all für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden vom Katholischen Kreisbildungswerk in automatischen Dateien gespeichert. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Seminarabwicklung einverstanden.
Die Übermittlung von Daten auf elektronischem Wege erfolgt auf freiwilliger Basis. Wir können im Internet und per E-mail keine Garantie für absolute Datensicherheit geben und weisen vorsorglich darauf hin, dass Daten Anderen sichtbar werden können. Das Katholische Kreisbildungswerk versichert, dass Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden.
Details siehe unter Datenschutz
Beschwerdemanagement CBW
Ihr gutes Recht- Beschwerdemanagement im CBW
Allgemein |
Alle Beschwerden egal ob schriftlich oder mündlich müssen gehört werden. Sofern Beschwerden bei Mitarbeiterinnen eingehen sind die Beschwerdeführer an den GF weiterzuleiten; im Abwesenheitsfall ist eine Notiz zu erstellen und eine Rücksprachemöglichkeit anzufragen (Telefon) Über Beschwerden zum zentralen Programm, über MitarbeiterInnen oder Geschäftsführer muss die 1. Vorsitzende informiert werden, spätestens im nächsten Vorstands- Jour-fixe.
Über anonyme Beschwerden wird der Vorstand informiert; dann wird gemeinsam entschieden, wie darauf reagiert/damit umgegangen wird. |
Mitarbeiter- |
Beschwerden über Mitarbeiterinnen gehen an den GF; die Mitarbeiterinnen müssen darüber informiert werden und eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Konsequenzen werden ggf gemeinsam vereinbart. |
Geschäfts-führer |
Beschwerden über den Geschäftsführer müssen an die Vorstandschaft gehen. Der GF muss darüber informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Konsequenzen werden ggf gemeinsam vereinbart. |
Clearing- |
MitarbeiterInnen oder KundInnen haben die Möglichkeit, sich an die Vorstandschaft zu wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Beschwerde nicht angemessen behandelt wurde. |