AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Ver­an­stal­tun­gen des Christ­li­chen Bil­dungs­wer­kes Lands­hut ste­hen grund­sätz­lich allen offen.

Prei­se - Wie kann ich meine Teil­neh­mer­ge­bühr be­zah­len?

Bei Vor­trä­gen ist keine An­mel­dung not­wen­dig. Die an­ge­ge­be­nen Ge­büh­ren sind bar an der Kasse zu be­zah­len.

Bei Kur­sen und Se­mi­na­ren ist je­weils eine An­mel­dung er­for­der­lich. Ein Hin­weis „An­mel­dung“ und die je­wei­li­gen Kurs­ge­büh­ren sind in den Aus­schrei­bun­gen ge­nannt.

Per­sön­li­che An­mel­dung in un­se­rer Ge­schäfts­stel­le, Ma­xi­mi­li­an­str. 6

Sie er­hal­ten eine Quit­tung der bar be­zahl­ten Ge­bühr oder er­tei­len schrift­lich eine ein­ma­li­ge Ab­bu­chungs­er­mäch­ti­gung.

Te­le­fo­ni­sche An­mel­dung in un­se­rer Ge­schäfts­stel­le unter Tel. +49 871 923170

Sie er­tei­len eine ein­ma­li­ge Ab­bu­chungs­er­mäch­ti­gung. Eine schrift­li­che Be­stä­ti­gung sei­tens des Ka­tho­li­schen Kreis­bil­dungs­wer­kes er­folgt nicht.

Elek­tro­ni­sche An­mel­dung per In­ter­net cbw-landshut.?de

Sie er­hal­ten eine email-Be­stä­ti­gung mit Ihren An­mel­de­da­ten, ein­schlie­ß­lich der er­teil­ten ein­ma­li­gen Ein­zugs­er­mäch­ti­gung. Nach der Be­ar­bei­tung durch uns er­hal­ten Sie eine wei­te­re Nach­richt mit einer „Teil­neh­mer­kar­te“, mit der wir die Bu­chung be­stä­ti­gen und ein Ver­trag zu­stan­de kommt. Kann eine An­mel­dung nicht be­rück­sich­tigt wer­den, so teilt das Kreis­bil­dungs­werk dies schnellst­mög­lich mit.

Als Teil­neh­me­rIn haben sie das Recht, in­ner­halb von 14 Tagen nach der Bu­chungs­be­stä­ti­gung kos­ten­frei und ohne An­ga­be von Grün­den den Ver­trag zu wi­der­ru­fen. Der Wi­der­ruf muss in Text­form (Brief, Fax, email) er­fol­gen und ist zu rich­ten an:

Christ­li­ches Bil­dungs­werk Lands­hut, 
ka­tho­li­sche Er­wach­se­nen­bil­dung für Stadt und Land­kreis Lands­hut e.V.
Ma­xi­mi­li­an­str. 6
84028 Lands­hut

Rück­tritt – Was ist, wenn ich nicht teil­neh­men kann?

Ein Rück­tritt/ Wi­der­ruf ist bis 14 Tagen vor Be­ginn der Ver­an­stal­tung kos­ten­frei mög­lich. Der Wi­der­ruf muss in Text­form (Brief, Fax, email) er­fol­gen und ist zu rich­ten an:

Christ­li­ches Bil­dungs­werk Lands­hut, 
ka­tho­li­sche Er­wach­se­nen­bil­dung für Stadt und Land­kreis Lands­hut e.V.
Ma­xi­mi­li­an­str. 6
84028 Lands­hut

Bei einem Rück­tritt bis 5 Werk­ta­gen vor Kurs­be­ginn wird eine Ver­wal­tungs­ge­bühr von 10 Euro er­ho­ben. Bei einem spä­te­ren Rück­tritt wird die ge­sam­te Ge­bühr fäl­lig, eine Er­satz­per­son kann be­nannt wer­den.

Im Ein­zel­fall (Er­kran­kung mit ärzt­li­chem At­test) kann eine teil­wei­se Er­stat­tung schrift­lich be­an­tragt wer­den, ein An­spruch be­steht je­doch nicht.

Ab­sa­ge – Was ist, wenn ein Kurs nicht statt­fin­den kann?

Soll­te eine Ver­an­stal­tung, zu der Sie sich an­ge­mel­det haben, nicht statt­fin­den, bzw. be­reits be­legt sein, wer­den Sie schnellst­mög­lich be­nach­rich­tigt.

Wird bei einem Kurs die Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht er­reicht, be­hält sich das Ka­tho­li­sche Kreis­bil­dungs­werk vor, den Kurs ab­zu­sa­gen. Be­reits ge­leis­te­te Zah­lun­gen wer­den voll­stän­dig er­stat­tet. Glei­ches gilt bei Er­kran­kung des Re­fe­ren­ten.

Er­mä­ßi­gung – Wer hat An­spruch?

Schü­le­rIn­nen, Stu­den­tIn­nen er­hal­ten gegen Vor­la­ge bei den Ver­an­stal­tun­gen eine Er­mä­ßi­gung. Grund­sätz­lich soll die Teil­nah­me nicht an den Kos­ten schei­tern – bitte wen­den Sie sich im Ein­zel­fall di­rekt an uns.

Sons­ti­ges

Die Ge­schäfts­be­din­gun­gen er­set­zen alle bis­her gül­ti­gen Ge­schäfts­be­din­gun­gen/ Teil­nah­me­be­din­gun­gen.

Ver­trags­er­gän­zun­gen be­dür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form.

Ge­richts­stand ist Lands­hut. Der Ver­trag un­ter­liegt dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

Soll­ten ein­zel­ne Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges ganz oder teil­wei­se un­wirk­sam sein oder wer­den oder soll­te sich in die­sem Ver­trag eine Lücke be­fin­den, so soll hier­durch die Gül­tig­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen nicht be­rührt wer­den. An­stel­le der un­wirk­sa­men Be­stim­mung oder zur Aus­fül­lung der Lücke soll eine an­ge­mes­se­ne Re­ge­lung tre­ten, die, so­weit recht­lich mög­lich, dem am nächs­ten kommt, was die Ver­trags­par­tei­en ge­wollt haben oder nach dem Sinn und Zweck die­ses Ver­tra­ges ge­wollt haben wür­den, wenn sie den Punkt be­dacht hät­ten.

Daten – Wel­che Daten wer­den ge­spei­chert?

Namen und An­schrift der Teil­neh­me­rIn­nen sowie all für die Auf­trags­ab­wick­lung er­for­der­li­chen Daten wer­den vom Ka­tho­li­schen Kreis­bil­dungs­werk in au­to­ma­ti­schen Da­tei­en ge­spei­chert. Mit der An­mel­dung er­klä­ren Sie sich mit der Be- und Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der Se­mi­nar­ab­wick­lung ein­ver­stan­den.

Die Über­mitt­lung von Daten auf elek­tro­ni­schem Wege er­folgt auf frei­wil­li­ger Basis. Wir kön­nen im In­ter­net und per E-mail keine Ga­ran­tie für ab­so­lu­te Da­ten­si­cher­heit geben und wei­sen vor­sorg­lich dar­auf hin, dass Daten An­de­ren sicht­bar wer­den kön­nen. Das Ka­tho­li­sche Kreis­bil­dungs­werk ver­si­chert, dass Daten nicht an Drit­te wei­ter ge­ge­ben wer­den.

Details siehe unter Datenschutz

Beschwerdemanagement CBW

Ihr gutes Recht- Beschwerdemanagement im CBW

 

Allgemein

Alle Beschwerden egal ob schriftlich oder mündlich müssen gehört werden. Sofern Beschwerden bei Mitarbeiterinnen eingehen sind die Beschwerdeführer an den GF weiterzuleiten;  im Abwesenheitsfall ist eine Notiz zu erstellen und eine Rücksprachemöglichkeit anzufragen (Telefon)

Über Beschwerden zum zentralen Programm, über MitarbeiterInnen oder Geschäftsführer muss die 1. Vorsitzende informiert werden, spätestens im nächsten Vorstands- Jour-fixe.

 

Über anonyme Beschwerden wird der Vorstand informiert; dann wird gemeinsam entschieden, wie darauf reagiert/damit umgegangen wird.

Mitarbeiter-
Innen

Beschwerden über Mitarbeiterinnen gehen an den GF; die Mitarbeiterinnen müssen darüber informiert werden und eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Konsequenzen werden ggf gemeinsam vereinbart.

Geschäfts-führer

Beschwerden über den Geschäftsführer müssen an die Vorstandschaft gehen. 

Der GF muss darüber informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Konsequenzen werden ggf gemeinsam vereinbart.

Clearing-
stelle

MitarbeiterInnen oder KundInnen haben die Möglichkeit, sich an die Vorstandschaft zu wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Beschwerde nicht angemessen behandelt wurde.

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Zertifiziert nach dem QualitätsEntwicklungsSystem mit Zertifizierung (QESplus) der katholischen Erwachsenenbildung in Bayern